G 37 - Sehtest _ Augenuntersuchung
Gemäß § 5 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) hat der Arbeitgeber den Beschäftigten vor Aufnahme ihrer Tätigkeit an Bildschirmgeräten und anschließend in regelmäßigen Zeitabständen sowie bei Auftreten von Sehbeschwerden, die auf die Arbeit am Bildschirmgerät zurückgeführt werden können, eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens durch eine fachkundige Person anzubieten.
Die Teilnahme an der Untersuchung ist freiwillig. Diese Untersuchung umfasst:
a) eine Arbeitsanamnese
- Bildschirmgröße, Bildschirmabstand
- Augenbeschwerden
b) eine spezielle Untersuchung
- Prüfung der Sehschärfe (Ferne/Nähe arbeitsplatzbezogen) auch mit einer am Arbeitsplatz getragenen Sehhilfe
- Prüfung des räumlichen Sehvermögens (Stereopsis)
- Prüfung der Stellung der Augen (Phorie)
- Prüfung des zentralen Gesichtsfeldes ab dem 50. Lebensjahr oder bei Beschwerden
Raum: A 112, Salzdahlumer Straße 46/48
Termin: Montag, 17.02.2025
Für Fragen zu diesem Angebot wenden Sie sich bitte an
Ulrike Burkard, arbeitssicherheit@ostfalia.de, 05331 / 939 14270