G42 - Untersuchung bei Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung
Gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) hat der Arbeitgeber nach Maßgabe des Anhangs Teil 2 bei Tätigkeiten, bei denen es gezielt oder ungezielt zu Kontakt mit Infektionserregern kommen kann, Pflichtvorsorge für die Beschäftigten zu veranlassen.
Dies gilt sowohl für Tätigkeiten in Laboratorien als auch z.B. für Hausdienstmitarbeiter mit möglichem Kontakt zu Abwässern oder Gefährdung durch Zecken bei der Grünflächenpflege.
Die Untersuchung beinhaltet ein ärztliches Gespräch, um Informationen über die Tätigkeiten, Arbeitsbedingungen und mögliche Expositionen zu sammeln. Bei Bedarf wird eine körperliche Untersuchung durchgeführt.
Der wesentliche Teil besteht aus einer Beratung zur Vermeidung von Infektionsrisiken sowie der Beratung und dem Angebot zur Durchführung von Schutzimpfungen. Außerdem können über Blut- und Urinuntersuchungen Aussagen zu bisherigen Infektionen, zum Status des Immunsystems oder zur weiteren Indikationsstellung der empfohlenen Impfungen gemacht werden.
Die im Rahmen der Untersuchung empfohlenen technischen, körperlichen oder impfbezogenen Leistungen sind für die Beschäftigten freiwillig.
Raum: A 112, Salzdahlumer Straße 46/48
Termin: Montag, 21.10.2024
Für Fragen zu diesem Angebot wenden Sie sich bitte an
Theresa Sprenger, arbeitssicherheit@ostfalia.de, 05331 / 939 14200