Für berechtigte Externe
Berechtigte Externe müssen diese Nutzerberechtigung (Nr.: 500002) jedes Semester buchen.
Berechtigte Externe sind Lehrbeauftragte der Ostfalia, Ehepartner*innen, eingetragene Lebensgemeinschaften und Studierende an Hochschulen außerhalb des HVNB, Alumni Beschäftigte der Ostfalia und Beschäftigte des Studierendenwerks.
Danach sind Sie freigeschaltet, um an allen Hochschulport- und Gesundheitsförderungs- / BGF-Kursen der Ostfalia kostenfrei teilzunehmen. Es sei denn, der Kurs ist mit weiteren Gebühren belegt (z. B. Segeln), dann ist dieses Entgelt zusätzlich zu entrichten.
Bitte beachten Sie, dass Sie im Anschluss an die Buchung der Nutzerberechtigung den von Ihnen gewünschten Kurs zusätzlich buchen müssen.